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Leitfaden für die Zusammenarbeit mit der KEB
Was ist zu beachten?
Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss die geplante Veranstaltung mittels eines Planungsbogen bei der KEB eingereicht werden. Dies geschieht über das Büro. Das gilt auch für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen und solche, bei denen bei Drucklegung des Jahresprogramms der Referent bzw. das Thema noch nicht feststanden.
Eine Unterrichtseinheit besteht aus 45 Minuten. Eine Veranstaltung muss mindestens drei Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfassen. Beispiel: Beginn 19:30 Uhr Ende 21:45 Uhr (oder später)
Allerdings kann eine Veranstaltung auch an mehreren Terminen stattfinden. Diese Veranstaltungsreihen müssen einem einheitlichen Thema folgen und sich an den gleichen Teilnehmerkreis richten.
Jede Veranstaltung muss unter dem Namen und Logo der KEB veröffentlicht werden. Bildungsveranstaltungen werden bei Druck der Vereinsprogramme mit diesem Logo versehen. Nur so wird es als Veröffentlichung anerkannt. Bei gesonderten Plakaten, Einladungsschreiben (nicht im Programmheft oder Faltblatt veröffentlicht) muss das Logo auf diesen vorhanden sein. Bei Bedarf werden Plakate oder Einladungen auch im Büro erstellt.
3. Eine Teilnehmerliste ist zu führen. Diese muss die Unterschrift aller Teilnehmer und der Veranstaltungsleitung (für die Richtigkeit) enthalten. Der Referent wird im oberen Teil der Teilnahmeliste eingetragen. Es müssen mindestens sieben Teilnehmende außer Referenten und der Veranstaltungsleitung anwesend sein. Unterschrift des Verantwortlichen (Veranstaltungsleiter/in) bitte nicht vergessen!
Der Beginn und das Ende der Veranstaltung sollte (kann) vermerkt werden.
Bitte beachten: Eine Veranstaltung muss mindestens drei Unterrichtseinheiten umfassen. Beispiel: Beginn 19:30 Uhr Ende 21:45 Uhr
Sachstand: 30. August 2007
Bildungswerk der KAB im Bistum Hildesheim Domhof 18 31134 Hildesheim Tel./AB: 05121 – 307 446 Fax 05121 – 307 509 E-mail: kab@bistum-hildesheim.de
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