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Jahresprogramme 2010 der Vereine

lfd. Nr.

Programme anzeigen (grafisch)

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Stand

         
1 Bezirk Hannover   Prg BV Ha/Hi 18.1.10
2 Bezirk Braunschweig   Prg BV BS 14.1.10
3 KAB St. Marien, Lengede Prg Lengede 1.1.10
4 KAB St. Bonifatius, Wunstorf Prg Wunstorf 1.1.10
5 KAB St. Josef, Vöhrum Prg Vöhrum  
6 KAB St. Peter u. Paul, Neustadt a. Rbge Prg Neustadt 15.1.10
7 KAB Heilig Geist H-Bothfeld Prg Bothfeld
8 KAB St. Michael Dingelbe Prg Dingelbe 1.1.10
9 KAB St. Josef Duderstadt Prg Duderstadt 14.1.10
10 KAB HL.Kreuz Peine-Dungelbeck Prg Dungelbeck 1.1.10
11 KAB St. Joseph Hannover Prg H-St.Joseph 1.1.10
12 KAB St. Barbara Lindhorst Prg Lindhorst  
13 KAB St.Michael Nordstemmen Prg Nordstemmen 14.1.10
14 KAB St.Maria Pattensen Prg Pattensen 1.1.10
15 KAB Heilig Geist Sarstedt Prg Sarstedt 23.2.10
15 KAB St. Maria-Regina Berenbostel Prg Berenbostel 1.1.10
17 KAB St. Martin H.-Roderbruch PRG H-Roderbruch 23.2.10
18 KAB St.Josef Harsum Prg Harsum 18.1.10
19 KAB St. Johann Baptist Bad Münder -----  
20 KAB St. Nikolaus Drispenstedt Prg Drispenstedt 14.1.10
21 St Mauritus
Kreis junger Familien
Hildesheim Prg Fam.-Kreis 22.2.10
22 KAB St. Petrus Canisius Haste /Hohnhorst Prg Haste 14.1.10
23 KAB Ronnenberg/Empelde Empelde Prg Ronnenb./Empelde

24 KAB St. Marien BS-Querum Querum Prg_BS_Querum 1.1.10

Leitfaden für die Zusammenarbeit mit der KEB

  

Was ist zu beachten?

 

  1. Jede Veranstaltung ist vorher anzumelden.

Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss die geplante Veranstaltung mittels eines Planungsbogen bei der KEB eingereicht werden. Dies geschieht über das Büro. Das gilt auch für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen und solche, bei denen bei Drucklegung des Jahresprogramms der Referent bzw. das Thema noch nicht feststanden.

 

Eine Unterrichtseinheit besteht aus 45 Minuten.

Eine Veranstaltung muss mindestens drei Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfassen.

Beispiel: Beginn 19:30 Uhr            Ende 21:45 Uhr (oder später)

 

Allerdings kann eine Veranstaltung auch an mehreren Terminen stattfinden.

Diese Veranstaltungsreihen müssen einem einheitlichen Thema folgen und sich an den gleichen Teilnehmerkreis richten.

 

 

  1. Jede Veranstaltung muss veröffentlicht werden.        

Jede Veranstaltung muss unter dem Namen und Logo der KEB veröffentlicht werden. Bildungsveranstaltungen werden bei Druck der Vereinsprogramme mit diesem Logo versehen. Nur so wird es als Veröffentlichung anerkannt.

Bei gesonderten Plakaten, Einladungsschreiben (nicht im Programmheft oder Faltblatt veröffentlicht) muss das Logo auf diesen vorhanden sein. Bei Bedarf werden Plakate oder Einladungen auch im Büro erstellt.

 

 

3.      Eine Teilnehmerliste ist zu führen.

Diese muss die Unterschrift aller Teilnehmer und der Veranstaltungsleitung (für die Richtigkeit) enthalten.

Der Referent wird im oberen Teil der Teilnahmeliste eingetragen.

Es müssen mindestens sieben Teilnehmende außer Referenten und der Veranstaltungsleitung anwesend sein. Unterschrift des Verantwortlichen (Veranstaltungsleiter/in) bitte nicht vergessen!

 

Der Beginn und das Ende der Veranstaltung sollte (kann) vermerkt werden.

 

Bitte beachten:

Eine Veranstaltung muss mindestens drei Unterrichtseinheiten umfassen.

Beispiel: Beginn 19:30 Uhr         Ende 21:45 Uhr

 

 

Sachstand: 30. August 2007

 

Bildungswerk der KAB im Bistum Hildesheim

Domhof 18                        31134 Hildesheim

Tel./AB: 05121 – 307 446

Fax        05121 – 307 509

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