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Grundrente reicht nicht aus

Köln, Hildesheim 20. November 2019. Das nach langem Ringen von SPD und Union erarbeitete Grundrenten-Modell ist kein ausreichender Schutz gegen Altersarmut. Dies betont Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB. „DasKonzept der Grundrente ist ein erster Schritt, um auf die Nöte derjenigen zu reagieren, die von Altersarmut betroffen oder bedroht sind und unter diese Regelung fallen!“

Die KAB spricht sich daher für die Umsetzung der solidarischen Alterssicherung mit einer Sockelrente aus. Das Rentenbündnis der katholischen Verbände begrüßt einerseits den Kompromiss. Doch dieser sei nur„für einen bestimmten Teil der Versicherten mit geringen Alterseinkommen wirksam“. So berücksichtige die Grundrente der Bundesregierung lediglich Versicherte, die mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ aufzuweisen haben. Diese Grenze schließe viele ältere Menschen aus, die lediglich ein Jahr weniger vorzuweisen haben.

Besonders Versicherte mit langen Erwerbsarbeitszeiten mit Minijob oder Teilzeitarbeit im Niedriglohnbereich mit einem Bruttomonatslohn von 778 Euro (Ost = 718 Euro) profitieren nicht, da Zeiten mit weniger als 0,24 Entgeltpunkten pro Jahr nicht in die Durchschnittsberechnungen einfließen und somit nicht aufgewertet werden. Nicht zuletzt haben auch jene Verluste, die von der Grundrente profitieren könnten. Wer trotz verdoppelter Rentenanwartschaften unterhalb des Grundsicherungsniveaus bleibt, muss auf eine Freibetragslösung ausweichen. Damit blieben maximal 106 Euro zusätzlich zur Grundsicherung.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände verweist erneut auf das Modell der Sockelrente, das umfassender gegen Altersarmut schützt.

Rentenreform - Stellungnahme der KAB

Die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung soll Empfehlungen für eine zukunftssichere und generationengerechte Altersvorsorge für die Zeit ab 2025 erarbeiten. Dabei ist ein breiter gesellschaftlicher Diskussionsprozess vorgesehen. Auch das Rentenbündnis ist eingeladen, das Rentenmodell in der Kommission vorzustellen und zu diskutieren.

Als Beitrag für die Arbeit in der Kommission hat die KAB eine Stellungnahme „zu einer grundlegenden und nachhaltigen Reform der Alterssicherung in Deutschland“ erarbeitet.

Hier steht die Stellungnahme für die Arbeit in der KAB und Gespräche mit Politik bereit.

Dazu zur Info ein Anschreiben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Die gesetzliche Rente ist für die Mehrheit der Bevölkerung das wichtigste Alterssicherungssystem. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Anzahl und Höhe der eingezahlten Beiträge (Äquivalenzprinzip). Voraussetzung für eine existenzsichernde und ausreichende Rente ist eine kontinuierliche Normalerwerbsbiografie mit durchschnittlichem Einkommen.

Die Rentenversicherung steht vor großen Herausforderungen, die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse hat zugenommen, die Rentenreformen bewirken langfristig ein sinkendes Rentenniveau, das Risiko der Altersarmut steigt. Die Reformen und Diskussionen weisen bisher keine schlüssigen Konzepte zur Verhinderung von Altersarmut auf. Das betrifft insbesondere Langzeitarbeitslose, Versicherte mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und im Niedriglohnbereich, mit langer Familientätigkeit, Erwerbsgeminderte und kleine Selbstständige. Aber auch alle anderen zukünftigen Rentnerinnen und Rentner sorgen sich zu Recht um ihre Alterseinkünfte.

Wenn die Erwerbsbiografien für eine steigende Zahl von Menschen brüchig werden, Arbeit nicht mehr vor Armut schützt und das Rentenniveau langfristig sinkt, dann brauchen wir mehr Sicherheit und solidarischen Ausgleich in der Gesellschaft und in der Rentenversicherung.

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